Richter am Sozialgericht a. D.

Rentenversicherung

Das Rentenversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch - SGB -VI) ist ein Teilgebiet des Sozialrechts. Das SGB VI regelt u. a. wer kraft Gesetzes Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist (Versicherungspflicht) und die Voraussetzungen für die Bewilligung von Renten, medizinischen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen.

Mit den Erfahrungen aus meiner langjährigen früheren Tätigkeit als Richter am Sozialgericht vertrete ich Sie kompetent gegenüber Rentenversicherungen und vor dem Sozialgericht in allen Angelegenheiten des Rentenversicherungsrechts, insbesondere: 


Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung

Altersrente

Witwen- und Witwerrente

Waisenrente

Medizinische Rehabilitation (Kur)

Berufsförderung

Umschulung

Versicherungspflicht


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