Sozialrecht - Schwerbehindertenrecht, Rente, , ...
Das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, seine Bürgerinnen und Bürger im Alter und in Notlagen abzusichern. Diesen Schutz bieten im wesentlichen die gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), das Schwerbehindertenrecht und die Grundsicherungsleistungen für diejenigen, die ihren existenzsichernden Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Die gesetzlichen Regelungen sind kompliziert und für den Laien in der Regel nicht zu durchschauen. In vielen Fällen sind ärztliche Gutachten von maßgeblicher Bedeutung. Fachkundige Hilfe ist zur Durchsetzung von Ansprüchen meist unerlässlich. Durch meine mehr als 35jährige Tätigkeit als Richter am Sozialgericht sind mir sowohl alle einschlägigen Rechtsfragen als auch der kritische Umgang mit ärztlichen Gutachten umfassend vertraut.
In diesen Rechtsbereichen werden Sie von mir kompetent gegenüber Sozialversicherungen und Behörden und vor Gericht vertreten:
Bürgergeld
Bür
Ausbildungsförderung / BAföG
Elterngeld
Grundsicherung im Alter
Jugendhilferecht
Kindergeld
Mutterschutzleistungen
Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz
Soldatenversorgung
Wohngeld
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