Richter am Sozialgericht a. D.

Sozialrecht - Schwerbehindertenrecht, Rente, Hartz IV, ...

Das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, seine Bürgerinnen und Bürger im Alter und in Notlagen abzusichern. Diesen Schutz bieten im wesentlichen die gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), das Schwerbehindertenrecht  und die Grundsicherungsleistungen für diejenigen, die ihren existenzsichernden Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten können. 

Die gesetzlichen Regelungen sind kompliziert und für den Laien in der Regel nicht zu durchschauen. In vielen Fällen sind ärztliche Gutachten von maßgeblicher Bedeutung. Fachkundige Hilfe ist zur Durchsetzung von Ansprüchen meist unerlässlich. Durch meine mehr als 35jährige Tätigkeit als Richter am Sozialgericht sind mir sowohl alle einschlägigen Rechtsfragen als auch der kritische Umgang mit ärztlichen Gutachten umfassend vertraut.

In diesen Rechtsbereichen werden Sie von mir kompetent gegenüber Sozialversicherungen und Behörden und vor Gericht vertreten:

Schwerbehindertenrecht  
 
Rentenversicherung

  Hartz IV (Arbeitslosengeld II)
(
Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Sozialhilfe

Ausbildungsförderung / BAföG

Elterngeld

Grundsicherung im Alter

Jugendhilferecht

Kindergeld

Mutterschutzleistungen

Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz

Soldatenversorgung

Wohngeld

 



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