Richter am Sozialgericht a. D.

Sozialhilfe

    Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung zur Sicherung des Existenzminimums und zur Gewährleistung eines Mindestmaßes der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.  Welche Ansprüche im Einzelnen bestehen und welche Voraussetzungen efüllt sein müssen, ist im Sozialgesetzbuch - SGB - XII geregelt. Angesichts zunehmender Altersarmut und immer höheren Pflegekosten, die nur zum Teil durch die Pflegeversicherung gedeckt sind, kommt insbesondere den Sozialhilfeleistungen bei Unterbringung in einem Pflegeheim oder bei ambulanter Pflege immer größere Bedeutung zu.

    Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen als Richter am Sozialgericht werden Sie von mir insbesondere in folgenden Angelegenheiten fachkundig beraten und gegenüber dem Sozialamt und vor dem Sozialgericht vertreten:









Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter

Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Kosten der Unterkunft

Kosten der Pflegeheimunterbringung

Kosten ambulanter Pflege

Anrechnung von Einkommen

Anrechnung von Vermögen, insbesondere Wohneigentum

Darlehen

Bestattungskosten

Erbenhaftung


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