Richter am Sozialgericht a. D.

Unfallversicherung

Das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch - SGB - VII) ist ein Teilgebiet des Sozialrechts. Das SGB VII regelt u. a. die Ansprüche der Versicherten auf Zahlung von Verletztengeld oder Rente bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und enthält die grundlegenden Vorschriften zur Unfallverhütung.

Als ehemaliger Richter am Sozialgericht vertrete ich Sie umfassend und zuverlässig gegenüber Berufsgenossenschaften und vor Gericht in allen Angelegenheiten des Unfallversicherungsrechts, insbesondere:


Arbeitsunfall

Unfallrente

Feststellung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

Anerkennung einer Berufskrankheit

Heilbehandlung

Verletztengeld

Kraftfahrzeughilfe

Wohnungshilfe

Hinterbliebenenrente (Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente)

Regress der BG gegen einen Unternehmer wegen Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

 

 

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