Pflegeversicherung
Das Pflegeversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch - SGB - XI) ist ein Teilgebiet des Sozialrechts. Das SGB XI regelt im Wesentlichen die Voraussetzungen für die Feststellung des Pflegegrades und die daraus folgenden Ansprüche der pflegebedürftigen Menschen auf Leistungen zur häuslichen oder stationären Pflege, die Kostenbeteiligung bei Heimpflege sowie die Leistungsansprüche pflegender Angehöriger.
Aufgrund der Erfahrungen aus meiner langjährigen früheren richterlichen Tätigkeit bin ich in der Lage, Sie fachkundig in allen Angelegenheiten des Pflegeversicherungsrechts gegenüber Pflegekassen, auch privaten Pflegekassen, und vor dem Gericht zu vertreten, insbesondere:
Feststellung des Pflegegrades
Pflegegeld
Leistungen bei häuslicher Pflege
Leistungen bei stationärer Pflege
Eigenbeteiligung bei Heimpflege
Kostenbeteiligung der Angehörigen bei Heimpflege
Leistungen für pflegende Angehörige
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