Richter am Sozialgericht a. D.

Arbeitslosenversicherung

Das Arbeitslosenversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch - SGB - III) ist ein Teilgebiet des Sozialrechts. Das SGB III regelt im Wesentlichen die Voraussetzungen für die Zahlung von Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld, für die Leistung von Eingliederungshilfen für Arbeitnehmer oder Gründungszuschüsse für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sowie die Mitwirkungspflichten der Arbeitslosen bei der Beseitigung von Arbeitslosigkeit und die Folgen von Verstößen gegen diese Pflichten.

Die Erfahrungen aus meiner früheren richterlichen Tätigkeit gewährleisten Ihnen fachkundige anwaltliche Vertretung in allen Angelegenheiten des Arbeitslosenversicherungsrechts, insbesondere:


Arbeitslosengeld

Sperrzeit

Kurzarbeitergeld

Insolvenzgeld

Rückforderung und Erstattung von Leistungen

Eingliederungshilfen

Gründungszuschuss


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