Arbeitslosenversicherung
Das Arbeitslosenversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch - SGB - III) ist ein Teilgebiet des Sozialrechts. Das SGB III regelt im Wesentlichen die Voraussetzungen für die Zahlung von Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld, für die Leistung von Eingliederungshilfen für Arbeitnehmer oder Gründungszuschüsse für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sowie die Mitwirkungspflichten der Arbeitslosen bei der Beseitigung von Arbeitslosigkeit und die Folgen von Verstößen gegen diese Pflichten.
Die Erfahrungen aus meiner früheren richterlichen Tätigkeit gewährleisten Ihnen fachkundige anwaltliche Vertretung in allen Angelegenheiten des Arbeitslosenversicherungsrechts, insbesondere:
Arbeitslosengeld
Sperrzeit
Kurzarbeitergeld
Insolvenzgeld
Rückforderung und Erstattung von Leistungen
Eingliederungshilfen
Gründungszuschuss