Unfallversicherung
Das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch - SGB - VII) ist ein Teilgebiet des Sozialrechts. Das SGB VII regelt u. a. die Ansprüche der Versicherten auf Zahlung von Verletztengeld oder Rente bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und enthält die grundlegenden Vorschriften zur Unfallverhütung.
Als ehemaliger Richter am Sozialgericht vertrete ich Sie umfassend und zuverlässig gegenüber Berufsgenossenschaften und vor Gericht in allen Angelegenheiten des Unfallversicherungsrechts, insbesondere:
Arbeitsunfall
Unfallrente
Feststellung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
Anerkennung einer Berufskrankheit
Heilbehandlung
Verletztengeld
Kraftfahrzeughilfe
Wohnungshilfe
Hinterbliebenenrente (Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente)
Regress der BG gegen einen Unternehmer wegen Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften
Sie wünschen eine Rechtsberatung?
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
02323/1370425
info@raschuermann.de
Bei Bedarf kann die Besprechung auch direkt bei Ihnen stattfinden.