Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung zur Sicherung des Existenzminimums und zur Gewährleistung eines Mindestmaßes der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Welche Ansprüche im Einzelnen bestehen und welche Voraussetzungen efüllt sein müssen, ist im Sozialgesetzbuch - SGB - XII geregelt. Angesichts zunehmender Altersarmut und immer höheren Pflegekosten, die nur zum Teil durch die Pflegeversicherung gedeckt sind, kommt insbesondere den Sozialhilfeleistungen bei Unterbringung in einem Pflegeheim oder bei ambulanter Pflege immer größere Bedeutung zu.
- Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen als Richter am Sozialgericht werden Sie von mir insbesondere in folgenden Angelegenheiten fachkundig beraten und gegenüber dem Sozialamt und vor dem Sozialgericht vertreten:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter
Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Kosten der Unterkunft
Kosten der Pflegeheimunterbringung
Kosten ambulanter Pflege
Anrechnung von Einkommen
Anrechnung von Vermögen, insbesondere Wohneigentum
Darlehen
Bestattungskosten
Erbenhaftung
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