Schwerbehindertenrecht
Das Schwerbehindertenrecht ist ein Teilgebiet des Sozialrechts. Im Sozialgesetzbuch - SGB - IX werden die Voraussetzungen für die Feststellung des Grades der Behinderung und besonderer Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sowie der Vergünstigungen für Behinderte bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und im Arbeitsleben geregelt.
Als Richter am Sozialgericht habe ich viele Jahre über Klagen im Schwerbehindertenrecht entschieden. Als Rechtsanwalt kann ich Sie deshalb fachkundig und zuverlässig in allen Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts vertreten, insbesondere:
Feststellung des Grades der Behinderung
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:
Erhebliche Gehbehinderung (G)
Außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)
Notwendigkeit einer Begleitperson (B)
Ermäßigung der Rundfunkgebühr (RF)
Hilflosigkeit (H)
Blindheit (Bl)
Gehörlosigkeit (Gl)
Gleichstellung mit Schwerbehinderten beim Kündigungsschutz
Hilfen für schulische oder berufliche Bildung
Kraftfahrzeughilfe
Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
Wohnungshilfe
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