Privatversicherungsrecht
Selbständige Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind, müssen sich gegen das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ihrer Arbeitsfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit privat absichern. Auch Beamte benötigen eine private Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Folgen von Unfällen außerhalb einer Arbeitnehmertätigkeit können nur durch eine private Unfallversicherung abgesichert werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung - Private Unfallversicherung - Private Pflegeversicherung
Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit wird gezahlt, wenn die versicherte Person ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann. In der Regel ist im Versicherungsvertrag geregelt, dass die Minderung der Arbeitsfähigkeit mindestens 50 % betragen muss.
Ob und in welcher Höhe der versicherten Person eine Unfallrente zusteht, richtet sich danach, in welchem Ausmaß durch einen Unfall ein gesundheitlicher Dauerschaden eingetreten ist.
Art und Höhe der Leistungen einer Pflegeversicherung bestimmen sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Bei Streitigkeiten darüber, ob oder in welcher Höhe die Versicherung Leistungen erbringen muss, sind in aller Regel medizinische Sachverständigengutachten von großer Bedeutung. Während meiner richterlichen Tätigkeit habe ich viele Jahre über Klagen (u. a. wegen Schwerbehinderung oder Erwerbsminderungsrente) entschieden, in denen solche Gutachten von maßgeblicher Bedeutung waren. Ich bin deshalb in der Lage, mich kritisch mit ärztlichen Gutachten auseinanderzusetzen und deren rechtliche Auswirkungen zuverlässig zu beurteilen.
Private Krankenversicherung
Der Schwerpunkt der Streitigkeiten im Privaten Krankenversicherungsrecht betrifft die Erstattung von Kosten für ambulante oder stationäre Krankenbehandlung oder für die Versorgung mit Hilfsmitteln. Die erforderliche juristische Auslegung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) und die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen machen fachkundige anwaltliche Hilfe oft unerlässlich. Mit den Erfahrungen aus meiner Tätigkeit als Richter am Sozialgericht kann ich Ihnen hier fachkundig helfen.
Informationen zu meiner Tätigkeit in Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherungen finden Sie unter Sozialrecht.