Richter am Sozialgericht a. D.

Krankenversicherung 

Das Krankenversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch - SGB - V) ist ein Teilgebiet des Sozialrechts. Das SGB V regelt u. a., wer kraft Gesetzes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist (Versicherungspflicht), die Voraussetzungen für die Zahlung von Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, inwieweit die Krankenkassen Kosten für Behandlungen, Hilfsmittel oder Medikamente übernehmen müssen, die Ansprüche auf Mutterschutzleistungen und die Beziehungen zwischen Ärzten und Krankenkassen (Kassenarztrecht).

Als ehemaliger Richter am Sozialgericht stehe ich Ihnen kompetent mit Rat und Tat in allen Angelegenheiten des Krankenversicherungsrechts zur Seite, insbesondere:


Krankengeld

Behandlungskosten

Versorgung mit Hilfsmitteln

Versorgung mit Medikamenten

Mutterschutzleistungen

Kassenarztrecht


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