Richter am Sozialgericht a. D.

Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitslose)

Mit Bürgerged wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende und deren Familienangehörige bezeichnet. Das Grundsicherungsrecht (Sozialgesetzbuch - SGB - II) ist ein Teilgebiet des Sozialrechts. Das SGB II regelt u. a. die Ansprüche der Betroffenen auf Leistung des Regelsatzes, der Kosten für Unterkunft und Heizung, der Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen sowie die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen, die Pflichten zur Mitwirkung an der Beseitigung der Arbeitslosigkeit und die Folgen von Verstößen gegen diese Pflichten.

 

Durch meine frühere richterliche Tätigkeit sind mir alle rechtlichen Probleme umfassend vertraut. Bei Streitigkeiten mit dem Jobcenter und vor dem Sozialgericht stehe ich Ihnen fachkundig mit Rat und Tat in allen Angelegenheiten der Grundsicherung zur Seite, insbesondere:


Bedarfsgemeinschaft / eheähnliche Gemeinschaft / Wohngemeinschaft

Darlehen

Eingliederungsvereinbarung

Einkommensanrechnung und Vermögensanrechnung

Erstausstattungen für Wohnung oder bei Schwangerschaft oder Geburt

Kosten der Unterkunft und Heizung

Mehrbedarf für Alleinerziehende, werdende Mütter, kostenaufwendige Ernährung oder unabweisbare besondere Bedarfe

Regelsatz

Rückforderung und Erstattung von Leistungen

Sanktion


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