Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitslose)
Mit Bürgerged wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende und deren Familienangehörige bezeichnet. Das Grundsicherungsrecht (Sozialgesetzbuch - SGB - II) ist ein Teilgebiet des Sozialrechts. Das SGB II regelt u. a. die Ansprüche der Betroffenen auf Leistung des Regelsatzes, der Kosten für Unterkunft und Heizung, der Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen sowie die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen, die Pflichten zur Mitwirkung an der Beseitigung der Arbeitslosigkeit und die Folgen von Verstößen gegen diese Pflichten.
Durch meine frühere richterliche Tätigkeit sind mir alle rechtlichen Probleme umfassend vertraut. Bei Streitigkeiten mit dem Jobcenter und vor dem Sozialgericht stehe ich Ihnen fachkundig mit Rat und Tat in allen Angelegenheiten der Grundsicherung zur Seite, insbesondere:
Bedarfsgemeinschaft / eheähnliche Gemeinschaft / Wohngemeinschaft
Darlehen
Eingliederungsvereinbarung
Einkommensanrechnung und Vermögensanrechnung
Erstausstattungen für Wohnung oder bei Schwangerschaft oder Geburt
Kosten der Unterkunft und Heizung
Mehrbedarf für Alleinerziehende, werdende Mütter, kostenaufwendige Ernährung oder unabweisbare besondere Bedarfe
Regelsatz
Rückforderung und Erstattung von Leistungen
Sanktion
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Bei Bedarf kann die Besprechung auch direkt bei Ihnen stattfinden.